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Willkommen auf der Electronic Travel Authorization (ETA)offizielle Website des Department of Immigration & Emigration (DI&E) der demokratischen sozialistischen Republik Sri Lanka.
Für einen Kurzbesuch nach Sri Lanka: (Für weitere Information) Ab 1. Januar 2011 müssen Besucher nach Sri Lanka eine ETA beantragen.
Auf Grundlage der Gegenseitigkeit sind die Bürger der Republik Singapur und der Republik Malediven von der Pflicht zur Erlangung einer ETA nach Sri Lanka befreit.
Die ausstellende Behörde der ETA ist das Department of Immigration & Emigration, Colombo, Sri Lanka.
Die ETA kann direkt online beantragt werden. Zusätzlich zu dieser Option kann ein Antragsteller eine alternative Möglichkeit wählen. (Für weitere Information)
Amtliche und diplomatische Pässe sind von ETA Bearbeitungsgebühr befreit, nur dann, wenn ihre Anträge durch die staatlichen Stellen wie Ministerien, Anstalten, Sri Lanka Auslandsvertretung usw. eingereicht werden. (Für weitere Information)
Die ETA ist zunächst bis zu 30 Tagen ab dem Ankunftsdatum begrenzt und kann bis zu sechs Monaten verlängert werden.
Für weitere Information http://www.immigration.gov.lk
 

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